Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Ameropa-Reisen GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019).

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.ameropa.de/.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Ameropa-Reisen GmbH
Siemensstr. 27
61352 Bad Homburg

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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Wahrnehmbarkeit


Auf einigen Seiten besitzen nicht alle Bilder und Schaltflächen Alternativtexte - WCAG-Richtlinie 1.1.1 (Nicht- Text-Inhalte besitzen Alternativtexte) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten besitzen nicht alle aufgezeichneten, reinen Videoinhalte textuelle Alternativen oder eine beschreibende Audiospur - WCAG Richtlinie 1.2.1 ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten besitzen nicht alle aufgezeichneten Videos Untertitel, die gesprochene Inhalte und relevante akustische Ereignisse als Text wiedergeben - WCAG Richtlinie 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten besitzen nicht alle aufgezeichneten Videos eine Beschreibung der Videoinhalte, die nicht aus gesprochenen Inhalten verständlich sind - WCAG Richtlinie 1.2.3 (Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten müssen bei einigen nicht textuell gestützten Elementen ARIA-Attribute (folglich ist "ARIA" immer als "Accessible Rich Internet Applications" zu verstehen) ergänzt werden, da Handlungsanleitungen nicht auf einem Sinneseindruck allein basieren dürfen - WCAG-Richtlinie 1.3.3 (Sensorische Charakteristiken) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten müssen auto-complete Attribute in Formularen ergänzt werden, um mit dem auto-complete Attribut Nutzerangaben an das Gedächtnis eines Browsers zu übergeben und wieder abzurufen. WCAG-Richtlinie 1.3.5 (Zweck der Eingabe) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten benötigen Flakes, bei denen es sich um unregelmäßig geformte, grafische Elemente in unterschiedlichen Farben handelt und als skalierbare Vektorgrafiken eingebunden sind, alt-Texte. WCAG-Richtlinie 1.4.5 (Abbildung von Text) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten haben Steuerelemente keinen Mindestkontrast zu benachbarten Flächen. WCAG-Richtlinie 1.4.11 (Nicht-textueller Kontrast) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Bedienbarkeit

Auf einigen Seiten sind Funktionalitäten mit der Tastatur nicht bedienbar - WCAG Richtlinie 2.1.1 (Tastatur (Keyboard)) ist nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten können Komponenten nicht mehr durch Tastaturbefehle verlassen werden. WCAG Richtlinie 2.1.2 (Keine Tastaturfallen) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten ist kein Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken verfügbar. WCAG- Richtlinie 2.4.1. (Blöcke umgehen) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten erhalten fokussierbare Elemente nicht den Fokus, der die Bedeutsamkeit und Bedienbarkeit gewährleistet. WCAG-Richtlinie 2.4.3 ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten wird nicht der Zweck von jedem Link allein durch die Linkbeschriftung oder durch die Linkbeschriftung in Verbindung mit einem programmtechnisch festgelegten Kontext festgelegt. Einige Bedienelemente müssen durch title-Attribute oder aria-labels erweitert werden. WCAG Richtlinie 2.4.4 (Zielbeschreibung eines Links (im Kontext)) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Auf einigen Seiten enthält der technisch verfügbare Name eines Steuerelements nicht die sichtbare Beschriftung. Die WCAG-Richtlinie 2.5.3 (Beschriftung im Namen) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Verstehbarkeit

Die Metainformationen zu jeder Webseite müssen korrekt die Standardsprache der Seite angeben. Das lang-Attribut fehlt in der IBE. WCAG-Richtlinie 3.1.1 (Sprache der Seite) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Formularelemente, die eine Eingabe erfordern, haben auf einigen Seiten keine klar verständliche Beschriftung. WCAG-Richtlinie 3.3.2 (Beschriftungen oder Anleitungen) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Bei einigen Feldern von Formularen auf einigen Seiten erfolgen keine Korrekturvorschläge bei fehlerhaften Eingaben. WCAG-Richtlinie 3.3.3 (Fehlervorschlag) ist damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

Robustheit

Auf einigen Seiten fehlen ARIA-Attribute bei Website-Elementen. Es werden außerdem nicht alle HTML5-Regionen und ARIA Landmark Regionen ausgezeichnet. WCAG-Richtlinien 4.1.2 und 4.1.3 sind damit nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Es wurden keine unverhältnismäßigen Belastungen identifiziert.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

Audio und Videokennzeichnungen

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Der Einsatz des "BarriGo.Tool" auf ameropa.de ist geplant. An der Einbindung wird aktiv gearbeitet und wird zeitnah zur Verfügung stehen.

Evaluationsmethode

Die im BFSG referenzierte Europäischen Norm EN 301 549 legt die Stufe AA der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) als Kriterienkatalog fest. Anhanddessen wurde ein externes Audit durchgeführt.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24